Nutzungsbedingungen
1. Veröffentlichungsentscheidung
FTM entscheidet nach billigem Ermessen, ob, wann und in welchem Umfang eine gemeldete Veranstaltung auf den von FTM betriebenen Kanälen (insbesondere Website, Social Media, Printmedien, digitale Displays, Newsletter und vergleichbare Medien) veröffentlicht wird. Die Veröffentlichung und Weitergabe kann auch über automatisierte Schnittstellen erfolgen (z. B. Veranstaltungskalender Dritter, Websites touristischer Partner, Open-Data-Portale); sie richtet sich in Umfang und Zweck nach der von der meldenden Person gewählten Lizenzoption gemäß Ziffer 4. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.
2. Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben
Die meldende Person versichert, dass alle Angaben zur Veranstaltung wahrheitsgemäß, vollständig und aktuell sind. Änderungen – insbesondere Absagen, Terminverschiebungen oder wesentliche inhaltliche Änderungen – sind FTM unverzüglich unter Angabe der ursprünglichen Meldedaten mitzuteilen. Kommt die meldende Person dieser Pflicht schuldhaft nicht nach, kann FTM die Veröffentlichung aussetzen oder entfernen; weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
3. Rechte an den übermittelten Inhalten
Die meldende Person benennt für den übermittelten Beschreibungstext und das übermittelte Medienmaterial die gewünschte Urheber- bzw. Quellenangabe, soweit eine solche rechtlich erforderlich oder für die jeweilige Lizenz vorgesehen ist.
Medienmaterial im Sinne dieser Bedingungen sind Fotografien und Grafiken.
Die meldende Person versichert, dass
- die Angaben zur Urheber- bzw. Quellenangabe zutreffend sind,
- sie berechtigt ist, die in Ziffer 4 beschriebenen Nutzungsrechte einzuräumen,
- der Einräumung dieser Nutzungsrechte keine Rechte Dritter entgegenstehen, insbesondere keine Urheber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits-, Datenschutz-, Marken- oder sonstigen Kennzeichenrechte,
- soweit im übermittelten Medienmaterial Rechte Dritter berührt werden können (z. B. bei erkennbaren geschützten Werken, Kennzeichen oder sonstigen geschützten Gegenständen), die konkrete Nutzung rechtlich zulässig ist oder die erforderlichen Zustimmungen vorliegen.
4. Lizenzmodell für Beschreibungstext und Medienmaterial
Die von der meldenden Person gewählte Lizenzoption gilt einheitlich für den Beschreibungstext und das Medienmaterial, soweit im Meldeprozess nichts Abweichendes vorgesehen ist.
a) Creative Commons CC BY-SA 4.0 (Option A)
Wählt die meldende Person Option A, stellt sie den Beschreibungstext und das Medienmaterial unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY-SA 4.0) bereit. FTM und Dritte sind berechtigt, die Inhalte im Einklang mit dieser Lizenz zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen und zu bearbeiten – auch zu kommerziellen Zwecken –, sofern die nach der Lizenz erforderlichen Angaben gemacht werden und bearbeitete Fassungen unter gleicher oder kompatibler Lizenz weitergegeben werden.
Die Bereitstellung unter CC BY-SA 4.0 unterstützt die Open-Data-Strategie von FTM und ermöglicht eine breite Weiterverwendung im Sinne der touristischen Vermarktung der Region, einschließlich der automatisierten Weitergabe über offene Schnittstellen.
Die meldende Person nimmt zur Kenntnis, dass eine einmal unter CC BY-SA 4.0 erteilte Lizenz gegenüber den Nutzern nach Maßgabe der Lizenzbedingungen fortbesteht, solange diese eingehalten werden, und dass bereits erfolgte Weitergaben an Dritte faktisch nicht mehr vollständig rückgängig gemacht werden können. Zwingende gesetzliche Rückruf-, Widerrufs- oder sonstige Beendigungsrechte bleiben unberührt. Soweit die CC BY-SA 4.0 dies vorsieht, kann die meldende Person verlangen, dass die Namensnennung bei künftigen Nutzungen durch FTM entfernt wird, soweit dies praktikabel ist; bereits erfolgte Veröffentlichungen und Weitergaben an Dritte bleiben hiervon unberührt.
Wichtiger Hinweis zu Personenabbildungen:
Option A ist für Medienmaterial mit erkennbar abgebildeten Personen grundsätzlich nicht geeignet. Eine Bereitstellung solchen Materials unter CC BY-SA 4.0 ist nur zulässig, wenn die meldende Person vor der Übermittlung ausdrücklich geprüft hat und auf Anforderung nachweisen kann, dass die betroffenen Personen in die Veröffentlichung, offene Lizenzierung, weltweite Weiterverbreitung und Bearbeitung durch beliebige Dritte im hierfür erforderlichen Umfang wirksam eingewilligt haben oder die konkrete Nutzung ausnahmsweise auch ohne Einwilligung rechtlich zulässig ist. Im Zweifel darf für solches Medienmaterial nur Option B gewählt werden.
b) Einfaches Nutzungsrecht (Option B)
Wählt die meldende Person Option B, räumt sie FTM ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, unentgeltliches Nutzungsrecht an Beschreibungstext und Medienmaterial ein, diese zum Zweck der Bewerbung und Berichterstattung im Zusammenhang mit der gemeldeten Veranstaltung sowie der allgemeinen touristischen Vermarktung der Region zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, zu senden, in Datenbanken aufzunehmen, zu bearbeiten und umzugestalten (einschließlich Übersetzung, Zuschnitt, Farbkorrektur, Formatanpassung, Einfügen von Text und Logos sowie redaktioneller Textanpassungen) und im Rahmen der touristischen Öffentlichkeits- und Pressearbeit an Dritte (insbesondere Medien und touristische Kooperationspartner) weiterzugeben. Eine Unterlizenzierung unter einer offenen Lizenz (z. B. CC BY-SA) ist ausgeschlossen.
Die meldende Person kann die Entfernung ihrer Inhalte aus den von FTM kontrollierten, aktuell betriebenen digitalen Kanälen für die Zukunft jederzeit in Textform (§ 126b BGB) verlangen. FTM wird dem Verlangen innerhalb angemessener Frist nachkommen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Bereits erfolgte Weitergaben an Presse, Partner oder sonstige Dritte sowie darauf beruhende rechtmäßige Veröffentlichungen, Archivbestände, Printprodukte und technisch bedingte Zwischenspeicherungen bleiben hiervon unberührt.
Von dem Lizenzmodell der Option B ausgenommen sind von FTM eigenständig erstellte Inhalte, insbesondere KI-gestützte oder anderweitig erstellte Illustrationen und Informationstexte, die FTM zusätzlich zu den gemeldeten Veranstaltungsdaten erstellt. Diese eigenen Inhalte kann FTM – getrennt vom Material der meldenden Person – unter CC BY-SA 4.0, CC BY 4.0, CC0 1.0 oder einer anderen geeigneten offenen Lizenz weitergeben (siehe Ziffern 6 und 9). Eine Weitergabe unter offener Lizenz umfasst bei Option B ausdrücklich nicht den Beschreibungstext und das Medienmaterial der meldenden Person.
Nicht urheberrechtlich schutzfähige Sachangaben und Metadaten (z. B. Titel, Datum, Ort, Kategorie, Öffnungszeiten, Veranstaltername) können als reine Tatsachenangaben auch im Rahmen von Option B unter einer offenen Lizenz oder ohne urheberrechtliche Beschränkung weitergegeben werden, soweit keine Rechte Dritter entgegenstehen.
c) Gemeinsame Bestimmungen
In beiden Optionen versichert die meldende Person, dass
- sie über die für die gewählte Lizenzoption erforderlichen Rechte am Beschreibungstext und Medienmaterial verfügt und keine Rechte Dritter entgegenstehen,
- bei Inhalten mit Personenbezug – insbesondere bei erkennbaren Abbildungen von Personen – die für die konkrete Nutzung jeweils erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, insbesondere erforderliche Einwilligungen, soweit die Nutzung nicht ausnahmsweise gesetzlich zulässig ist,
- bei Wahl der Option A für Medienmaterial mit erkennbaren Personen die für eine offene Lizenzierung und die damit verbundene weltweite, zeitlich nicht begrenzte Weiterverbreitung und Bearbeitung durch Dritte erforderlichen Erklärungen oder sonstigen rechtlichen Grundlagen vorliegen,
- sie FTM das Vorliegen dieser Voraussetzungen auf Anforderung unverzüglich in geeigneter Form nachweist.
Die Pflicht zum Nachweis ist eine vertraglich vereinbarte Dokumentationspflicht. Eine Rückgabe des übermittelten Materials erfolgt nicht.
5. Haftung und Freistellung
Die meldende Person stellt FTM von sämtlichen begründeten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung der in Ziffer 2, Ziffer 3 oder Ziffer 4 c genannten Zusicherungen beruhen, einschließlich angemessener Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverteidigung. FTM wird die meldende Person über die Inanspruchnahme unverzüglich unterrichten, ihr – soweit rechtlich möglich – die Führung der Auseinandersetzung überlassen oder sich mit ihr abstimmen und keine Anerkenntnisse oder Vergleiche ohne vorherige Zustimmung der meldenden Person abgeben, es sei denn, dies ist FTM aus rechtlichen Gründen nicht zumutbar.
FTM haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet FTM nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht); eine wesentliche Vertragspflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Schuldverhältnisses überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die meldende Person regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus übernommenen Garantien bleibt unberührt.
Soweit gesetzlich zulässig, ist eine Haftung von FTM für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität veröffentlichter Veranstaltungsdaten nach Maßgabe der vorstehenden Absätze ausgeschlossen bzw. beschränkt.
6. Redaktionelle Bearbeitung und ergänzende Inhalte
FTM ist berechtigt, die übermittelten Texte und das Medienmaterial redaktionell zu bearbeiten, zu kürzen, zu übersetzen, formatbedingt zuzuschneiden und an die gestalterischen sowie inhaltlichen Anforderungen ihrer Medien anzupassen, solange der wesentliche Informationsgehalt nicht entstellt wird. Bei Option B umfasst das Bearbeitungsrecht insbesondere Zuschnitt, Farbkorrektur, Formatanpassung, Einfügen von Text und Logos sowie redaktionelle Textanpassungen. Unzulässig sind Bearbeitungen, die den Sinn gröblich verfälschen oder berechtigte ideelle Interessen der Urheberin oder des Urhebers verletzen.
Bei Option A erfolgt die Weitergabe bearbeiteter Fassungen nach Maßgabe der CC BY-SA 4.0.
FTM kann die gemeldeten Veranstaltungsdaten zusätzlich durch eigene Inhalte ergänzen, insbesondere durch redaktionell erstellte oder KI-gestützt erzeugte Illustrationen, Teaser, Zusammenfassungen, Überschriften oder Informationstexte. Solche ergänzten oder neu erstellten Inhalte sind rechtlich von den durch die meldende Person übermittelten Inhalten zu trennen und können von FTM im Rahmen der Open-Data-Strategie gesondert – und bei Option B getrennt vom Material der meldenden Person – unter CC BY-SA 4.0, CC BY 4.0, CC0 1.0 oder einer anderen geeigneten offenen Lizenz weitergegeben werden.
Urheberpersönlichkeitsrechte der meldenden Person oder benannter Urheber bleiben unberührt; die meldende Person erklärt sich jedoch mit den in diesen Bedingungen beschriebenen Bearbeitungen im gesetzlich zulässigen Umfang einverstanden.
7. Löschung und Sperrung durch FTM
FTM ist berechtigt, eine bereits veröffentlichte Veranstaltung zu entfernen, zu sperren oder in ihrer Sichtbarkeit einzuschränken, insbesondere wenn
- nachträglich bekannt wird, dass Angaben unrichtig, irreführend oder unvollständig sind,
- Rechte Dritter verletzt werden oder eine solche Verletzung substantiiert geltend gemacht wird,
- rechtliche, behördliche oder technische Gründe dies erfordern,
Die meldende Person wird über eine Entfernung oder Sperrung – soweit möglich und zumutbar – informiert.
8. Kein Entgeltanspruch
Für die Veröffentlichung der Veranstaltung auf den Kanälen von FTM fällt kein Entgelt an. Ebenso begründet die Meldung keinen Anspruch auf bestimmte Platzierung, Reichweite oder weitergehende Werbemaßnahmen.
9. Automatisierte Veröffentlichung und Schnittstellen
Die gemeldeten Veranstaltungsdaten können über automatisierte Schnittstellen (APIs) an angeschlossene Systeme, touristische Kooperationspartner, Medienangebote und – je nach Lizenzmodell – Open-Data-Portale weitergegeben und dort veröffentlicht werden.
- Option A (CC BY-SA 4.0): Die Weitergabe von Beschreibungstext und Medienmaterial erfolgt unter den Bedingungen dieser Lizenz.
- Option B (einfaches Nutzungsrecht): Die Weitergabe von Beschreibungstext und Medienmaterial erfolgt ausschließlich im Rahmen des in Ziffer 4 b beschriebenen Nutzungszwecks; eine Weitergabe unter offener Lizenz ist insoweit ausgeschlossen.
- Eigene Inhalte von FTM sowie nicht urheberrechtlich schutzfähige Metadaten können – auch bei Option B – separat unter CC BY-SA 4.0, CC BY 4.0, CC0 1.0 oder einer anderen geeigneten offenen Lizenz an Open-Data-Pools oder Partner weitergegeben werden.
10. Datenschutz
Die im Rahmen der Veranstaltungsmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Bearbeitung, Veröffentlichung, Verbreitung und Weitergabe der Veranstaltungsinformation verarbeitet.
Weitere Informationen – insbesondere zu Verantwortlichem, Datenschutzbeauftragtem, Speicherdauer, Empfängerkategorien, – enthält die Datenschutzerklärung von FTM, auf die im Meldeprozess gesondert hingewiesen wird.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.
Ist die meldende Person Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen der Sitz von FTM; FTM ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand der meldenden Person zu klagen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.