Nutzungsbedingungen für die Registrierung und Darstellung gastronomischer Betriebe
1. Gegenstand und Zweck
1.1. Diese Nutzungsbedingungen regeln die Darstellung und Bewerbung gastronomischer Betriebe auf den von Füssen Tourismus und Marketing Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Füssen (nachfolgend „FTM“) betriebenen analogen und digitalen Kommunikationskanälen und Medien, insbesondere auf der Webseite www.fuessen.de.
1.2. Die Darstellung dient ausschließlich der Bewerbung des Betriebs. Eine Buchbarkeit von Leistungen (z. B. Tischreservierung) über das System der FTM ist ausdrücklich nicht Gegenstand dieser Bedingungen. (Links, z. B. zu bestehenden Tisch-Reservierungssystemen können im Beschreibungstext und im Bereich „Diverse-Einstellungen->Links“ angegeben werden, diese werden den Besuchern angezeigt.)
1.3. Mit dem Ausfüllen des Registrierungsformulars und der Akzeptanz dieser Nutzungsbedingungen kommt zwischen dem gastronomischen Betrieb und FTM eine Vereinbarung über die Darstellung zustande.
1.4. Auf die Rechtsbeziehungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
2. Stellung von FTM
2.1. FTM ist hinsichtlich der Internetpräsenz und der Printmedien Herausgeber und – neben dem gastronomischen Betrieb, soweit es dessen eigene Angaben betrifft – verantwortlicher Diensteanbieter im Sinne des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) sowie Anbieter eines Vermittlungsdienstes im Sinne der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act – DSA).
2.2. FTM entscheidet nach billigem Ermessen, ob, wann und in welchem Umfang der gemeldete Betrieb dargestellt wird. Ein Anspruch auf Darstellung, eine bestimmte Platzierung, Reichweite oder weitergehende Werbemaßnahmen besteht nicht.
3. Teilnahmevoraussetzungen
3.1. Zur Darstellung berechtigt sind gastronomische Betriebe in Füssen (mit Ortsteilen), die die allgemein-rechtlichen und ortsrechtlichen Voraussetzungen für ihre Tätigkeit erfüllen.
3.2. Es obliegt ausschließlich dem gastronomischen Betrieb, alle für seine Tätigkeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und seine Angaben, Werbung und Angebote entsprechend anzupassen. FTM ist hierzu nicht verpflichtet und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz auch nicht berechtigt, rechtliche Hinweise oder Beratungen zu erteilen.
4. Kostenfreiheit
Die Darstellung erfolgt kostenfrei. Ein Entgelt fällt nicht an.
5. Bereitzustellende Daten und Angaben
5.1. Der gastronomische Betrieb stellt FTM die für die Darstellung erforderlichen Daten zur Verfügung und kann diese selbstständig im Webclient pflegen, insbesondere:
- Öffnungszeiten, Ruhetage und Betriebsurlaube
- Beschreibung, z. B. Hausbeschreibung, Angaben zum kulinarischen Angebot, Besonderheiten
- Kapazitäten (z. B. Sitzplätze innen/außen)
- Bilder
- Speisekarte (Link oder PDF-Datei) siehe auch Punkt 5.2.
Grundsätzliche Stammdaten werden nach Ihrer Registrierung von FTM im System hinterlegt, diese können auf Anfrage, bzw. bei Bedarf von FTM aktualisiert oder geändert werden:
- Firmenname
- Ansprechperson
- Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Land
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
- Webseite
- Ausstattungsmerkmale (vegan, vegetarisch, Hunde willkommen, etc…)
- Anzahl Sitzplätze Innen- und ggf. Außenbereich
5.2. Speisekarte
Der gastronomische Betrieb kann seine Speisekarte wahlweise
- über einen von ihm bereitgestellten Link (Verlinkung auf die betriebseigene Seite) einbinden.
oder - als PDF-Datei bzw. Dokument im System unter Allgemeine Daten->Diverse Einstellungen->Dateien hochladen und dort speichern.
Lädt der gastronomische Betrieb die Speisekarte als PDF im System hoch, gilt für die dabei übermittelten Inhalte die Regelung zur Lizenzauswahl die Option Creative Commons (Ziffer 8.2). Das heißt, dass FTM diese Inhalte als OpenData Datensatz weitergeben darf.
Hinweis: Sofern der gastronomische Betrieb nicht wünscht, dass die Speisekarte mit Creative Commons-Lizenz veröffentlicht wird, ist die Speisekarte als Link einzubinden.
Der gastronomische Betrieb ist für die Aktualität, Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der Inhalte (insbesondere Preisangaben sowie Allergen- und Zusatzstoffkennzeichnung) allein verantwortlich. Bei Verlinkung der Speisekarte verantwortet der gastronomische Betrieb zusätzlich die Erreichbarkeit der Webseite. Er stellt sicher, dass er zur Verlinkung bzw. zum Upload und zur Nutzung der Inhalte berechtigt ist und keine Rechte Dritter entgegenstehen. FTM übernimmt für die verlinkten oder hochgeladenen Inhalte keine Haftung und ist zu einer Überprüfung nicht verpflichtet.
5.3. Der gastronomische Betrieb ist verpflichtet, vollständige, aktuelle und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Er darf nicht mit Leistungen werben, die tatsächlich nicht angeboten werden oder nicht vorhanden sind.
6. Pflege und Aktualisierung der Daten
6.1. Die Datenpflege erfolgt eigenverantwortlich durch den gastronomischen Betrieb über den von FTM bereitgestellten Webclient.
6.2. Der gastronomische Betrieb ist verpflichtet, seine Daten mindestens halbjährlich zu prüfen und – soweit erforderlich – zu aktualisieren.
6.3. Werden die Daten länger als sechs Monate nicht gepflegt (weder geprüft/bestätigt noch aktualisiert), wird der Betrieb bis zur nächsten Datenaktualisierung nicht mehr auf www.fuessen.de angezeigt. Nach erfolgter Aktualisierung wird die Darstellung wieder aufgenommen.
Vor der Aussetzung der Anzeige erfolgt eine schriftliche Erinnerung mit 14-tägiger Nachbesserungsfrist.
6.4. Änderungen (insbesondere Betriebsaufgabe, Betriebsurlaube, geänderte Öffnungszeiten) sind unverzüglich zu pflegen bzw. mitzuteilen. Bei schuldhafter Nichtpflege oder unwahren/unvollständigen Angaben kann FTM die Darstellung ohne Vorankündigung aussetzen oder entfernen, bis der gastronomische Betrieb seinen Pflichten nachkommt.
7. Rechte an übermittelten Inhalten; Bildmaterial
7.1. Der gastronomische Betrieb ist verpflichtet, FTM lizenzierbare Medien zur Verfügung zu stellen. Medien im Sinne dieser Bedingungen sind Fotografien, Grafiken und Dokumente.
7.2. Der gastronomische Betrieb benennt für den übermittelten Beschreibungstext und die Medien die gewünschte Urheber- bzw. Quellenangabe, soweit rechtlich erforderlich oder für die jeweilige Lizenz vorgesehen und wählt eine Lizenz aus (siehe Punkt 8).
7.3. Der gastronomische Betrieb versichert, dass die Urheber-/Quellenangaben zutreffend sind, er zur Einräumung der Nutzungsrechte berechtigt ist, keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits-, Datenschutz-, Marken- oder sonstige Kennzeichenrechte) entgegenstehen und – soweit Rechte Dritter berührt sein können (z. B. erkennbar abgebildete Personen) – die konkrete Nutzung zulässig ist bzw. die erforderlichen Zustimmungen vorliegen.
7.4. Der gastronomische Betrieb stellt FTM von begründeten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung der Zusicherungen nach Ziffer 7.3 beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
Es liegt in der Verantwortung des gastronomischen Betriebs, die Berechtigung zur Nutzung der übermittelten Inhalte sowie das Vorliegen erforderlicher Einwilligungen und Rechteeinräumungen zu dokumentieren und diese Nachweise für die Dauer der Darstellung sowie für einen angemessenen Zeitraum danach vorzuhalten. Kommt der gastronomische Betrieb einer Anforderung von FTM, entsprechende Nachweise innerhalb angemessener Frist vorzulegen, nicht nach, ist FTM berechtigt, die betreffenden Inhalte bis zur Vorlage zu sperren oder zu entfernen. Die gesetzliche Beweislastverteilung bleibt hiervon unberührt.
Eine Rückgabe des übermittelten Materials erfolgt nicht.
8. Lizenzauswahl bei jedem Bildupload
8.1. Verpflichtende Einzelauswahl pro Bild
Der gastronomische Betrieb muss bei jedem einzelnen Bildupload ausdrücklich eine der beiden nachfolgenden Lizenzoptionen (Option A oder Option B) auswählen. Die Auswahl ist Bestandteil des Upload-Vorgangs; ohne Auswahl einer Option ist ein Upload technisch nicht möglich bzw. wird das Bild nicht veröffentlicht. Die Lizenzoption kann für jedes Bild individuell gewählt werden und gilt jeweils für das konkret hochgeladene Bild. Für den Beschreibungstext ist die gewählte Lizenz ebenfalls festzulegen.
8.2. Option A – Creative Commons CC BY-SA 4.0
Bei Option A stellt der gastronomische Betrieb das Bild (bzw. den Beschreibungstext) unter der Lizenz CC BY-SA 4.0 bereit. FTM und Dritte dürfen die Inhalte im Einklang mit dieser Lizenz vervielfältigen, verbreiten, öffentlich zugänglich machen und bearbeiten – auch kommerziell –, sofern die erforderlichen Angaben gemacht und bearbeitete Fassungen unter gleicher oder kompatibler Lizenz weitergegeben werden. Dies unterstützt die Open-Data-Strategie von FTM.
Der gastronomische Betrieb wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die CC BY-SA 4.0-Lizenz unwiderruflich ist und eine spätere Löschung des Bildes bei bereits erfolgter Weiterverbreitung durch Dritte nicht durchgesetzt werden kann. Bei Personenabbildungen muss eine schriftliche Einwilligung aller erkennbaren Personen vorliegen, die ausdrücklich die kommerzielle Nutzung und Weitergabe unter offener Lizenz umfasst.
Im Zweifel ist für das betreffende Bild Option B zu wählen.
8.3. Option B – Einfaches Nutzungsrecht
Bei Option B räumt der gastronomische Betrieb FTM ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, unentgeltliches Nutzungsrecht ein, das Bild (bzw. den Text) zum Zweck der Bewerbung des Betriebs sowie der touristischen Vermarktung der Region zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, zu senden, in Datenbanken aufzunehmen, zu bearbeiten und umzugestalten (einschließlich Zuschnitt, Farbkorrektur, Formatanpassung, Einfügen von Text und Logos, redaktioneller Anpassungen) und im Rahmen der touristischen Öffentlichkeits- und Pressearbeit an Dritte weiterzugeben. Eine Unterlizenzierung unter einer offenen Lizenz ist ausgeschlossen.
Der gastronomische Betrieb kann die Entfernung des jeweiligen Bildes aus den von FTM kontrollierten, aktuell betriebenen digitalen Kanälen für die Zukunft jederzeit in Textform (§ 126b BGB) verlangen. FTM kommt dem innerhalb angemessener Frist nach, soweit technisch möglich und zumutbar. Bereits erfolgte Weitergaben an Presse, Partner oder sonstige Dritte, Archivbestände, Printprodukte und technisch bedingte Zwischenspeicherungen bleiben unberührt.
Nicht urheberrechtlich schutzfähige Sachangaben und Metadaten (z. B. Betriebsname, Anschrift, Kategorie, Öffnungszeiten) können als reine Tatsachenangaben auch im Rahmen von Option B unter einer offenen Lizenz oder ohne urheberrechtliche Beschränkung weitergegeben werden, soweit keine Rechte Dritter entgegenstehen.
8.4. Gemeinsame Bestimmungen
In beiden Optionen versichert der gastronomische Betrieb, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt, keine Rechte Dritter entgegenstehen und bei Personenbezug die erforderlichen Einwilligungen vorliegen. Nicht urheberrechtlich schutzfähige Sachangaben und Metadaten (z. B. Name, Adresse, Öffnungszeiten, Kategorie, Ausstattungsmerkmale) können auch bei Option B als reine Tatsachenangaben offen weitergegeben werden, soweit keine Rechte Dritter entgegenstehen.
9. Redaktionelle Bearbeitung und ergänzende Inhalte
FTM kann den Datensatz ergänzen (z. B. redaktionell oder KI-gestützt erstellte Illustrationen, Teaser, Texte). Diese Ergänzungen sind rechtlich zu trennen und können von FTM – bei Option B getrennt vom Material des gastronomischen Betriebs – unter CC BY-SA 4.0, CC BY 4.0, CC0 1.0 oder einer anderen geeigneten offenen Lizenz weitergegeben werden.
Für von FTM erstellte KI-generierte Inhalte übernimmt FTM die volle inhaltliche Verantwortung und haftet nach Maßgabe von Ziff. 12.
Erläuterung / Beispiel: Der gastronomische Betrieb stellt Medien bereit, die gemäß 8.3, Option B lizenziert werden. Diese Medien dürfte FTM nicht an wichtige Partner, wie z. B. die Deutsche Zentrale für Tourismus oder die BayernCloud weitergeben. Damit FTM den gastronomischen Betrieb möglichst weitreichend bewerben kann, reichert FTM Ihren Datensatz um die erforderlichen Medien an.
10. Gestaltungsrechte der FTM
FTM bleibt die Gestaltung des Internetauftritts bzw. der Printmedien (Aussehen, Layout, Sortierung, Platzierung, Such- und Filterfunktionen) vorbehalten. Ein Anspruch auf bestimmte Platzierung besteht nicht.
11. Weitergabe an Dritte und automatisierte Schnittstellen
11.1. Die Daten, Texte und Bilder können – je nach gewählter Lizenzoption der jeweiligen Daten – über automatisierte Schnittstellen (APIs) an angeschlossene Systeme, touristische Kooperationspartner, Medienangebote und Open-Data-Portale weitergegeben werden.
- 8.2 Option A (CC BY-SA 4.0): Weitergabe unter den Bedingungen dieser Lizenz.
- 8.3 Option B: Weitergabe ausschließlich im Rahmen des in Ziffer 8.3 beschriebenen Zwecks; keine Weitergabe unter offener Lizenz. Gegebenenfalls reichert FTM den Datensatz mit OpenData-kompatiblen Inhalten an, um den Datensatz weitergeben zu können, siehe Punkt 9.
11.2. Art und Umfang der Darstellung auf Drittplattformen können abweichen. FTM haftet nicht für Leistungen, Ausfälle oder Schäden im Zusammenhang mit der Weiterleitung, soweit sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig eigene Pflichten verletzt.
12. Haftung und Freistellung
12.1. Der gastronomische Betrieb stellt FTM von begründeten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung der Zusicherungen aus Ziffer 5, 7 und 8 beruhen, einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten.
12.2. FTM haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Leben, Körper und Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus Garantien bleibt unberührt.
13. Löschung und Sperrung durch FTM
FTM kann eine Darstellung entfernen, sperren oder einschränken, insbesondere bei unrichtigen/irreführenden Angaben, Rechtsverletzungen Dritter, unterbliebener Datenpflege gemäß Ziffer 6.3 sowie aus rechtlichen, behördlichen oder technischen Gründen. Der gastronomische Betrieb wird – soweit möglich und zumutbar – informiert.
14. Laufzeit und Beendigung
14.1. Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten jederzeit in Textform (§ 126b BGB) ohne Einhaltung einer Frist beendet werden. Das Recht zur außerordentlichen Beendigung bleibt unberührt.
14.2. Ein für Option A erteiltes Creative Commons-Lizenzrecht besteht nach Maßgabe der Lizenz fort; bereits erfolgte Weitergaben können faktisch nicht vollständig rückgängig gemacht werden. Für Option B gilt das Entfernungsverlangen nach Ziffer 8.3.
15. Datenschutz
Die Vereinbarungspartner halten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein. Die bei der Registrierung erhobenen personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Bearbeitung, Veröffentlichung, Verbreitung und Weitergabe der Betriebsinformationen verarbeitet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von FTM (Link zu www.fuessen.de/datenschutz).
16. Schlussbestimmungen
16.1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts; gegenüber Verbrauchern nur, soweit der zwingende Schutz ihres Aufenthaltsstaats nicht entzogen wird.
16.2. Ist der Gastronom Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von FTM; FTM darf auch am Sitz des gastronomische Betriebs klagen.
16.3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Gleichstellungsklausel:
Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Dokument gelten für alle Geschlechter, auch wenn aus Gründen der besseren
Lesbarkeit die männliche Form verwendet wird.