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Einkaufen & Dienstleistungen
Die Allgemeinverfügung zu Schutzmaßnahmen bei positiv auf das Coronavirus getesteten Personen regelt seit dem 15. November bis voraussichtlich 31. Januar 2023 den Umgang mit dem Coronavirus.
Eine Übersicht zu den nun geltenden Regeln finden Sie hier.
Das bedeutet:
- Die Zugangsbeschränkungen (3G, 2G, 2GPlus) entfallen - auch in Beherbergungswesen und Gastronomie sowie in Freizeiteinrichtungen und bei Veranstaltungen.
- Die Maskenpflicht für Gäste, Besucher*innen und Mitarbeiter*innen entfällt
(außer in Arztpraxen, Pflegeheimen und anderen sog. vulnerablen Einrichtungen)
- Die Verpflichtung zur Erstellung von Schutz- und Hygienekonzepten entfällt.
ACHTUNG:
- Auch weiterhin könnten Unternehmen und Einrichtungen im Rahmen ihrer eigenen Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen (Hausrecht) z.B. das Tragen von Masken für Ihre Kund*innen und Mitarbeiter*innen festlegen.
- Die Maskenpflicht im ÖPNV, in Arztpraxen, Pflegeheimen und anderen sog. vulnerablen Einrichtungen bleibt bestehen!
www.coronavirus.bayern.de
Aktuelle Informationen zum Thema Coronavirus veröffentlicht das bayerische Gesundheitsministerium online unter www.coronavirus.bayern.de.