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Einkaufen & Dienstleistungen
Das 16. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist seit 3. April bis voraussichtlich 28. Mai 2022 gültig.
Das bedeutet:
- Die Zugangsbeschränkungen (3G, 2G, 2GPlus) entfallen - auch in Beherbergungswesen und Gastronomie sowie in Freizeiteinrichtungen und bei Veranstaltungen.
- Die Maskenpflicht für Gäste, Besucher*innen und Mitarbeiter*innen entfällt
(außer im ÖPNV, in Arztpraxen, Pflegeheimen und anderen sog. vulnerablen Einrichtungen)
- Die Verpflichtung zur Erstellung von Schutz- und Hygienekonzepten entfällt.
ACHTUNG:
- Auch weiterhin könnten Unternehmen und Einrichtungen im Rahmen ihrer eigenen Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen (Hausrecht) z.B. das Tragen von Masken für Ihre Kund*innen und Mitarbeiter*innen festlegen.
- Die Maskenpflicht im ÖPNV, in Arztpraxen, Pflegeheimen und anderen sog. vulnerablen Einrichtungen bleibt bestehen!