Urlaub, aber sicher!
aktuelle Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus
Die Allgemeinverfügung zu Schutzmaßnahmen bei positiv auf das Coronavirus getesteten Personen regelt seit dem 15. November bis voraussichtlich 31. Januar 2023 den Umgang mit dem Coronavirus.
Das bedeutet:
- Die Zugangsbeschränkungen (3G, 2G, 2GPlus) entfallen - auch in Beherbergungswesen und Gastronomie sowie in Freizeiteinrichtungen und bei Veranstaltungen.
- Die Maskenpflicht für Gäste, Besucher*innen und Mitarbeiter*innen entfällt
(außer in Arztpraxen, Pflegeheimen und anderen sog. vulnerablen Einrichtungen)
- Die Verpflichtung zur Erstellung von Schutz- und Hygienekonzepten entfällt.
ACHTUNG:
- Auch weiterhin könnten Unternehmen und Einrichtungen im Rahmen ihrer eigenen Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen (Hausrecht) z.B. das Tragen von Masken für Ihre Kund*innen und Mitarbeiter*innen festlegen.
- Die Maskenpflicht in Arztpraxen, Pflegeheimen und anderen sog. vulnerablen Einrichtungen bleibt bestehen!
Eine Übersicht zu den nun geltenden Regeln finden Sie hier oder unter www.coronavirus.bayern.de.
Wir appellieren eindrücklich an alle, sich im Sinne der Gemeinschaft rücksichtsvoll zu verhalten und die Bestimmungen und Maßnahmen zum Schutz vor Covid-19 zu beachten.
Die tagesaktuellen Inzidenzwerte finden Sie immer auf der Website des Robert Koch Instituts. Einfach die dort präsentierte Karte zoomen und den Landkreis Ostallgäu anklicken … Weitere Kennzahlen finden Sie beim Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Die amtlichen Bekanntmachungen für den Landkreis Ostallgäu und somit auch für Füssen finden Sie auf der Website des Landratsamtes Ostallgäu.
(Für die örtlichen Gastgeber*innen haben wir separat wichtige Informationen zusammengestellt.)
Bleiben Sie gesund!